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Finanzielle Unterstützung an der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Mayer-Leibnitz für Nutzer von deutschen Universitäten

Wer kann die finanzielle Förderung beantragen?

Um eine Förderung des Zugangs zur Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • der Besuch muss im Rahmen eines genehmigten Proposals erfolgen 
  • der zu fördernde Nutzer muss an einer deutschen Universität beschäftigt sein
  • das zugrundeliegende Proposal erfüllt nicht die Voraussetzungen, von der EU über NMI3 gefördert zu werden 

 

 

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Wie beantrage ich die Förderung?

  • Bei der Anmeldung für Ihren Besuch im Modul "Arrival_Departure" haben Sie die Möglichkeit, anzuklicken dass Sie an einer deutschen Universität beschäftigt sind.
  • Ob Ihr Besuch tatsächlich gefördert wird, wird Ihnen in Ihrem User-Account mitgeteilt, wenn das User Office Ihre Eignung überprüft hat. Hier können Sie auch feststellen, welches Zentrum Ihren Support bereitstellt.

 

Bitte beachten Sie:

Die Förderung bezieht sich auf bis zu zwei Personen. 

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Womit muss ich mich einverstanden erklären, um die Förderung zu bekommen?

  • Die Förderung muss in jeder Veröffentlichung genannt werden, die aus dieser Arbeit resultiert. Benutzen Sie dafür bitte je nach förderndem Zentrum (dies können Sie Ihrem User Account entnehmen) den folgenden Absatz:
  • gefördert durch den FRM II: 
    • "Gefördert durch finanzielle Unterstützung der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II)."
  •   gefördert durch JCNS: 
    • "Gefördert durch finanzielle Unterstützung des Forschungszentrums Jülich GmbH/ Jülich Centre for Neutron Science."
  • gefördert durch das HZB: 
    • "Gefördert durch finanzielle Unterstützung des Helmholtz-Zentrums Berlin@FRM II."
  • gefördert durch das HZG: 
    • "Gefördert durch finanzielle Unterstützung des Helmholtz-Zentrums Geesthacht @FRM II."

 

 

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Was wird genau gefördert?

Finanziert wird der Zeitraum des Experiments sowie maximal zusätzlich ein Tag vor und ein Tag nach dem Experiment. Erstattet werden Reisekosten für bis zu zwei Personen. Dazu zählen:

  • An- und Abreise per Bahn/Flugzeug (2. Klasse)
  • Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (sowohl im Rahmen der An- und Abreise als auch zur Erreichung des FRM II während des Aufenthalts)
  • Hotelkosten
    • bitte haben Sie Verständnis, dass die Zimmerbuchung über den FRM II erfolgen muss - markieren Sie deshalb das entsprechende Kästchen bei Ihrer Anmeldung über "Arrival_Departure"
    • Sofern Sie selbst ein Hotel buchen möchten, informieren Sie darüber bitte das User Office - es kann sonst nicht garantiert werden, dass der Gesamtpreis erstattet wird.

Bitte beachten Sie:


Nur in absoluten Ausnahmefällen ist die Übernahme der Kosten für die Anreise mit einem PKW möglich. Voraussetzung ist die vorherige Kontaktaufnahme mit dem User Office, um dessen Zustimmung einzuholen. Ohne diese Zustimmung ist keine Erstattung möglich!

Führen mehr als zwei Personen das Experiment vor Ort durch, entscheidet die Gruppe, welche beiden Personen gefördert werden. Sie müssen den oben genannten Kriterien entsprechen. 

Es gelten jeweils die Reisekostenrichtlinien des fördernden Zentrums.

 

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Wie reiche ich meine Reisekosten ein?

  • Bitte legen Sie zunächst alle Kosten aus. Eine Vorauszahlung ist leider nicht möglich.
  • Senden Sie innerhalb von 5 Monaten nach Ihrem Besuch am FRM II
    • die Hotelrechnung im Original,
    • Flugzeug-/ Bahntickets,
    • (bei Flügen) die Bordkarten,
    • Tickets des Öffentlichen Nahverkehrs und evt. Taxi-Quittungen sowie
    • das Formular "Claim for Travel Expenses" oder die JCNS Reisekostenabrechnung
    per Post an das User Office.

 

Bitte beachten Sie:

  • Das Formular "Claim for Travel Expenses" finden Sie in Ihrer Mappe, die Ihnen bei Ankunft am FRM II ausgehändigt wurde.
    • Sollten Sie es verlegt haben, können Sie sie sich im Downloadbereich unter Formulare - Financial support erneut herunterladen.
  • Nutzen Sie eines der JCNS-Instrumente (DNS, JNSE, KWS-1, KWS-2, KWS-3, SPHERES, MARIA, HEIDI, POLI-HEIDI), holen Sie sich bitte Ihre JCNS-Reisekostenabrechnung im User Office ab.  

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