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Strahlenschutz

Kontaktdaten des Strahlenschutzes am FRM II

Technische Universität München
FRM II Strahlenschutz
Lichtenbergstr. 1
85747 Garching
Germany

Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00-16:00, Fr 08:00-13:00

Phone: ++49 (0)89 289 14955
Fax: ++49 (0)89 289 14405
Email: strahlenschutz@frm2.tum.de

Beachten Sie auch die Internetseiten des Strahlenschutzes!

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Welche Vorbereitungen sind nötig für Gäste aus Deutschland?

Während Ihres Aufenthalts am FRM II und zur Teilnahme an Experimenten ist eine Überwachung der beteiligten Personen in Bezug auf den Strahlenschutz behördlich vorgeschrieben. Dazu muss Ihre bisher erhaltene Dosis bekannt sein und Ihre beim FRM II erhaltene Dosis erfasst werden.

  • Um einen reibungslosen Aufenthalt zu ermöglichen, müssen Sie vor Ihrer Anreise beim FRM II folgende Punkte erledigt haben:
    • Ein gültiger Strahlenpass ist notwendig. Für den Aufenthalt in der Neutronenleiterhalle müssen Sie strahlenexponierte Person der Kategorie B (max. 6 mSv/a) sein.
      • Achten Sie darauf, dass die Bilanzierung in Ihrem Strahlenpass nicht älter als drei Monate ist!
    • Sie müssen ein eigenes amtliches Dosimeter mitbringen, welches sowohl gamma-, als auch Neutronen-Strahlung erfassen kann.
    • Ihre Heimatinstitution benötigt eine Genehmigung nach §15 StrlSchV und einen Abgrenzungsvertrag mit der TU München.

 

Bitte beachten Sie im Vorfeld:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um die Erledigung dieser Punkte, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
  • Sollten Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben, setzen Sie sich mit dem Strahlenschutzbeauftragten Ihrer Heimatinstitution in Verbindung. Er kann Ihnen sicher weiterhelfen.

 

Nach der Ankunft am FRM II melden Sie sich im Strahlenschutzbüro, wo Sie ein nichtamtliches Dosimeter erhalten, an einer anlagenbezogenen Unterweisung teilnehmen und weitere Informationen erhalten.

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihr Dosimeter sowohl in der Experimentier- als auch in der Neutronenleiterhalle ständig tragen müssen. Detaillierte Informationen zum Strahlenschutz erfahren Sie im Unterweisungsfilm, den Sie ansehen müssen, bevor Sie am FRM II aktiv werden.


Hinweis für Gastwissenschaftler, die mit dem Flugzeug anreisen:

Sollten Sie befürchten, dass Ihr Dosimeter durch den Flug eine Strahlenexposition anzeigt, so erwägen Sie, sich zwei Dosimeter ausstellen zu lassen und eines von beiden nicht im Kontrollbereich zu tragen. So können Sie aus der Differenz der Dosen die tatsächlich erhaltene Dosis ermitteln.

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Welche Vorbereitungen sind erforderlich für ausländische Gäste?

Ausländische Gäste verfügen in der Regel nicht über einen Strahlenpass.

 

Werden Sie an Ihrer Heimatinstitution dosimetrisch überwacht, müssen Sie für den Besuch am FRM II die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Füllen Sie das Formular "Datenerhebung für ausländisches beruflich strahlenexponiertes Personal" aus. Das Formular kann im Downloadbereich unter Formulare - Strahlenschutz heruntergeladen werden.
  • Mitbringen eines eigenen Dosimeters, das sowohl Gamma- als auch Neutronenstrahlung erfassen kann.
  • Bescheinigung über Ihre bisher erhaltenen Strahlendosen im laufenden Jahr an anderen Anlagen. Sollten Sie keine solche Bescheinigung haben, so müssen Sie selbst schriftlich bestätigen, dass Ihre im laufenden Kalenderjahr erhaltene Dosis kleiner als 15 mSv ist.

 

Sind Sie in Ihrem Heimatinstitut nicht beruflich strahlenexponiert und werden nicht dosimetrisch überwacht, gelten für Sie die nachfolgenden Punkte:

  • Füllen Sie das Formular "Datenerhebung für ausländisches nicht beruflich strahlenexponiertes Personal" aus. Das Formular kann im Downloadbereich unter Formulare - Strahlenschutz heruntergeladen werden.
  • Lassen Sie sich eine Bescheinigung Ihres Heimatinstituts darüber ausstellen, dass Ihre bisher erhaltene Strahlendosis im laufenden Jahr kleiner als 1 mSv ist.

Sie erhalten dann im Strahlenschutzbüro am FRM II die notwendigen Dosimeter, nehmen an einer anlagenbezogenen Unterweisung teil und erhalten weitere Informationen. Nach Ablauf des Experiments geben Sie die Dosimeter beim Strahlenschutz zurück. Die Ergebnisse der Auswertung der Dosimeter wird der Strahlenschutzabteilung an Ihrem Institut zugesandt.

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihr Dosimeter sowohl in der Experimentier- als auch in der Neutronenleiterhalle ständig tragen müssen. Detaillierte Informationen zum Strahlenschutz erfahren Sie im Unterweisungsfilm, den Sie ansehen müssen, bevor Sie am FRM II aktiv werden.

Hinweis für Gastwissenschaftler, die mit dem Flugzeug anreisen:

Sollten Sie befürchten, dass Ihr Dosimeter durch den Flug eine Strahlenexposition anzeigt, so erwägen Sie, sich zwei Dosimeter ausstellen zu lassen und eines von beiden nicht im Kontrollbereich zu tragen. So können Sie aus der Differenz der Dosen die tatsächlich erhaltene Dosis ermitteln.


Bitte senden Sie die gewünschten Informationen möglichst vorab an:

Technische Universität München
FRM II Strahlenschutz
Lichtenbergstr. 1
85747 Garching
Germany
FAX: ++49 (0)89 289 14405

strahlenschutz@frm2.tum.de

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Wann treffe ich garantiert jemanden im Strahlenschutzbüro an?

Generell ist das Strahlenschutzbüro während der üblichen Dienstzeiten besetzt, auf jeden Fall treffen Sie


montags bis freitags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr


und


freitags zwischen 8:00 und 13:00 Uhr


dort einen Mitarbeiter an, der sich um Ihre Anmeldung bzw. Abmeldung kümmert.

Bitte beachten Sie, dass Freimessungen seperat vereinbart werden müssen!

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Was muss ich über die Freimessung wissen?

Proben, die sich im Neutronenstrahl befunden haben, wurden aktiviert. Manche Aktivierungsprodukte haben sehr kurze Halbwertszeiten, andere jedoch haben Halbwertszeiten im Bereich von Jahren. Besonders problematisch sind Kobalt, Zink, Eisen und Silber. Bitte minimieren Sie nach Möglichkeit das Vorkommen dieser Elemente.

  • Jede Probe oder Gegenstand der nach Ablauf eines Experiments aus der Experimentierhalle oder der Neutronenleiterhalle wieder entfernt werden soll, muss durch den Strahlenschutz gamma-spektrometrisch vermessen und freigeben werden.
  • Ausrüstungsgegenstände, die sich in der Neutronenleiterhalle oder in der Experimentierhalle befunden haben, müssen ebenfalls vom Strahlenschutz auf Kontamination und Aktivierung überprüft und freigegeben werden.
  • Wenn Proben oder Gegenstände aktiviert sind, können Sie diese Proben oder Gegenstände nicht sofort mitnehmen.
    • Bitte regeln Sie für diesen Fall mit dem Instrumentverantwortlichen die Details zum Rücktransport der Gegenstände mit der Post oder als Gefahrgut.

 

Bitte beachten Sie:

Bitte informieren Sie den Strahlenschutz rechtzeitig über die zu erwartenden Materialien, damit die Freimessung der Gegenstände mit Ihnen abgesprochen werden kann. Eine gamma-spektrometrische Freimessung Ihrer aktivierten Proben kann bis zu 14 Stunden dauern. Die Überprüfung Ihrer Ausrüstung auf Kontamination und Aktivierung geht etwas schneller. Da jedoch konstant eine große Menge von freizumessenden Gegenständen anfällt, haben Sie mit Wartezeiten bis zu einigen Tagen zu rechnen.

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