Strahlenschutz

Informationen zum Strahlenschutz am FRM II

 

Anforderungen des Strahlenschutz an Gastwissenschaftler

Während Ihres Aufenthalts am FRM II und zur Teilnahme an Experimenten ist eine Überwachung der beteiligten Personen in Bezug auf den Strahlenschutz behördlich vorgeschrieben. Dazu muss Ihre bisher erhaltene Dosis bekannt sein und Ihre beim FRM II erhaltene Dosis erfasst werden. Um einen reibungslosen Aufenthalt zu ermöglichen müssen Sie vor Ihrer Anreise beim FRM II folgende Punkte erledigt haben:

1. Gastwissenschaftler aus Deutschland:

  • Ein gültiger Strahlenpass der Kategorie B (max. 6 mSv/a) ist Voraussetzung. Achten Sie darauf, dass die Bilanzierung in Ihrem Strahlenpass nicht älter als drei Monate ist.
  • Sollten Sie eine beruflich strahlenexponierte Person der Kategorie A sein, so benötigen Sie den entsprechenden vollständig ausgefüllten und bilanzierten Strahlenpass der Kategorie A.
  • Sie müssen ein eigenes amtliches Dosimeter mitbringen, welches sowohl gamma-, als auch Neutronen-Strahlung erfassen kann.
  • Ihre Heimatinstitution benötigt eine Genehmigung nach §15 StrlSchV und einen Abgrenzungsvertrag mit der TU München.

 

Kümmern Sie sich frühzeitig um die Erledigung dieser Punkte, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sollten Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben, setzen Sie sich mit dem Strahlenschutzbeauftragten Ihrer Heimatinstitution in Verbindung. Er kann Ihnen sicher weiterhelfen.

 

Nach der Ankunft beim FRM II melden Sie sich im Strahlenschutzbüro, wo Sie ein nichtamtliches Dosimeter erhalten, an einer anlagenbezogenen Unterweisung teilnehmen und weitere Informationen erhalten.

2. Gastwissenschaftler aus dem Ausland, beruflich strahlenexponiert

‚Beruflich strahlenexponiert' heisst, dass Sie in Ihrer ausländischen Heimatinstitution bereits in Kontrollbereichen tätig sind und dosimetrisch überwacht werden.

  • Füllen Sie das Formular ‚Datenerhebung exponiert' (siehe Downloadbereich) aus.
  • Bringen Sie ein eigenes Dosimeter mit, welches sowohl gamma-, als auch Neutronen-Strahlung erfassen kann.
  • Sie benötigen eine Bescheinigung über Ihre bisher erhaltene Lebensdosis und die Dosis des laufenden Jahres. Sollten Sie keine solche Bescheinigung haben, so müssen Sie selbst schriftlich bestätigen, dass Ihre im laufenden Kalenderjahr erhaltene Dosis kleiner als 15 mSv ist.

 

Nach der Ankunft beim FRM II melden Sie sich im Strahlenschutzbüro, wo Sie weitere Dosimeter erhalten, an einer anlagenbezogenen Unterweisung teilnehmen und weitere Informationen erhalten.

3. Gastwissenschaftler aus dem Ausland, nicht beruflich strahlenexponiert

 

Haben Sie in Ihrer Heimatinstitution noch nicht im Kontrollbereich gearbeitet, bzw. wurden nicht dosimetrisch überwacht, so gelten folgende Punkte:

  • Füllen Sie das Formular ‚‚Datenerhebung nicht exponiert' (siehe Downloadbereich) aus.
  • Sie benötigen eine Bescheinigung Ihrer Heimatinstitution, dass Ihre bisher erhaltene Dosis, im laufenden Kalenderjahr kleiner als 1 mSv ist.

 

Nach der Ankunft beim FRM II melden Sie sich im Strahlenschutzbüro, wo Sie Dosimeter erhalten, an einer anlagenbezogenen Unterweisung teilnehmen und weitere Informationen erhalten.

 

Hinweis für Gastwissenschaftler, die mit dem Flugzeug anreisen: Sollten Sie befürchten, dass Ihr Dosimeter durch den Flug eine Strahlenexposition anzeigt, so erwägen Sie, sich zwei Dosimeter ausstellen zu lassen und eines von beiden nicht im Kontrollbereich zu tragen. So können Sie aus der Differenz der Dosen die tatsächlich erhaltene Dosis ermitteln.

 

Bitte senden Sie die gewünschten Informationen möglichst vorab an:

 

ZWE FRM II

Abteilung Strahlenschutz

Lichtenbergstrasse 1

85747 Garching

Germany

FAX: ++49 (0)89 289 12191

 

Susanne.Wolff@frm2.tum.de Telefon: ++49 (0)89 289 12108

Michael.Schmidt@frm2.tum.de Telefon: ++49 (0)89 289 12108