WARUM EIN NEUER ANTRAG?
Das Landratsamt München erteilte der Technischen Universität München am 22.12.1999 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis. Diese regelt die Bedingungen, unter denen die beiden TUM-Institute, Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) und Radiochemie München (RCM), schwach radioaktives Abwasser, konventionelles Abwasser und Kühlwasser in die Isar einleiten können. Der Bescheid gilt bis Ende 2019. Da eine Verlängerung nicht möglich ist, beantragt die TUM für die beiden Institute eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, die ab 2020 für eine Laufzeit von 30 Jahren gelten soll.
Beim Betrieb des FRM II sowie der Radiochemie fallen ständig konventionelle und schwachradioaktive Abwässer an. Nach Überprüfung der Abwasserparameter und bei Einhaltung der Grenzwerte werden die Abwässer über einen gemeinsamen Kanal und ein Einleitungsbauwerk bei Isar-Kilometer 130,300 eingeleitet.
WAS HAT SICH GEÄNDERT?
Gegenüber der bisherigen Genehmigung haben sich teilweise Abwasserparameter geändert und es gibt zudem weniger Quellen. Diese Änderungen ergeben sich u. a. aus der über 10-jährigen Betriebserfahrung des FRM II und technischen Verbesserungen bei der Radiochemie und der Neutronenquelle. Im Laufe der Jahre wurde der Leistungsbetrieb einiger Anlagen wie der FRM (Atom-Ei) oder das Zyklotron eingestellt. Deren Abwasser wird zur Behandlung an die jeweiligen Anlagen übergeben, FRM an den FRM II bzw. Zyklotron an die Radiochemie. Weiter wurden durch Optimierung technischer Verfahren, z. B. Einsatz einer modernen Wasseraufbereitungsanlage zur Herstellung von vollentsalztem Wasser (Umkehrosmose) beim FRM II, konventionelle Abwässer erzeugt, die in das kommunale Abwassersystem eingeleitet werden dürfen. Insgesamt wird also weniger Abwasser in die Isar eingeleitet. Demzufolge verringert sich auch der Umfang der neu beantragten Gewässerbenutzung.
WAS BEDEUTET DAS FÜR MENSCH UND NATUR?
Trotz der Reduzierung der Abgaben wurden neue Gutachten, zu allen relevanten Fragestellungen, erstellt. Diese Gutachten haben die potenzielle Strahlenexposition von Mensch und Natur durch die Einleitung von schwachradioaktiven Abwässern entlang der Isar berechnet. Die Berechnungen basieren auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission, in die auch Maßgaben der Internationalen Strahlenschutzkommission, eine Studie des Helmholtz Zentrums München und des Öko-Instituts e.V. eingeflossen sind.
Oberhalb der Einleitungsstelle befindet sich der Großraum München mit Einleitung von z. B. Rückständen von Radiopharmaka aus Kliniken und Arztpraxen. Unterhalb der Einleitungsstelle sind weitere Kläranlagen und das Kernkraftwerk Isar, die ebenfalls schwachradioaktive Abwässer einleiten dürfen.
Diese Vorbelastungen der Isar werden in den Gutachten ebenfalls berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Strahlenexposition für die Bevölkerung wird unter anderem angenommen, dass sich die fiktive Referenzperson 1000 Stunden pro Jahr im Bereich von Ufersediment und Überschwemmungszonen aufhält. Auch ein Anbau von Gemüse oder die Haltung von Weidetieren auf solchen Flächen wird unterstellt und fließt in die Betrachtung mit ein. Dabei haben die Abwässer des FRM II und der Radiochemie direkt an der Einleitstelle einen Anteil von 3,3 bzw. 0,6 % der potentiellen Jahresdosis einer Referenzperson. Weiter flussabwärts, im Fernbereich, beträgt der Anteil des FRM II an der sich dort ergebenden potenziellen Jahresdosis noch 0,7 %, der der RCM liegt bei 0,14 %.
Es sind demnach keine ungünstigen Einwirkungen auf die Bevölkerung entlang der Isar sowie Flora und Fauna der Isar infolge der schwachradioaktiven Einleitungen bei Fluss-km 130,300 sowie der Vorbelastungen zu erwarten.
WIE LÄUFT DAS VERFAHREN?
Der Erläuterungsbericht und seine Anlagen, die das Vorhaben beschreiben, liegen vom 29. November 2018 bis einschließlich 11. Januar 2019 in den Gemeindeverwaltungen der Gemeinden Ismaning, Hallbergmoos, Eching und Neufahrn sowie in den Städten Garching und Freising während der jeweiligen allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Außerdem sind die Unterlagen über das Landratsamt München online abrufbar: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/umwelt/wasser/bekanntmachung-wasserrechtlicher-verfahren/
Bis zum 25. Januar kann jeder schriftlich Einwendungen gegen die Erteilung der Erlaubnis bei der Gemeinde oder beim Landratsamt München einreichen. Einen anschließenden Erörterungstermin wird das Landratsamt mindestens eine Woche vorher bekannt geben.
Wer Gewässer benutzen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz bzw. dem Bayerischen Wassergesetz. Da die TUM eine solche gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, findet das hier statt und die Antragsunterlagen werden einer breiten Öffentlichkeit im Vorfeld zugänglich gemacht.