Information für Messgäste und Fremdfirmen

Zugangsvoraussetzungen zu den Kontrollbereichen der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz:
- für Messgäste
- für Fremdfirmen
Für alle Fragen bzgl. der Zugangsvoraussetzungen steht Ihnen der Strahlenschutz zur Verfügung.
Voraussetzungen für Tätigkeiten in den Kontrollbereichen
Wenn Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Fremdfirma in den Kontrollbereichen des FRM II tätig werden wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihre Firma benötigt eine behördliche Genehmigung gemäß § 15 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), falls Ihre Tätigkeit mit einer Strahlenbelastung von mehr als 1 mSv pro Kalenderjahr verbunden sein kann.
Die Genehmigung ist bei der zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde zu beantragen (z.B. bei Firmensitz in Bayern: Landesamt für Umwelt). Für jede betreffende Mitarbeiterin, jeden betreffenden Mitarbeiter ist ein Strahlenpass zu führen, der behördlich registriert sein muss. - Ihre Firma benötigt einen Abgrenzungsvertrag mit der Technischen Universität München.
Für die Ausfertigung eines Abgrenzungsvertrages senden Sie uns bitte eine Kopie Ihrer vollständigen §15-Genehmigung zu. - Zur Anmeldung müssen Sie Ihren Strahlenpass, vollständig ausgefüllt und bilanziert, sowie ein amtliches Dosimeter (gamma- und neutronenempfindlich) vorlegen.
Sie erhalten nach der Strahlenschutzunterweisung (diese ist 12 Monate gültig) zusätzlich noch ein selbst ablesbares, nichtamtliches, elektronisches Dosimeter.
Sollten Sie nicht beruflich strahlenexponiert sein oder Fragen bzgl. der Zugangsvoraussetzungen haben, kontaktieren Sie bitte den Strahlenschutz.