Die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus läuft 2036 aus. Das geplante Endlager in Deutschland soll voraussichtlich nicht vor 2051 in Betrieb gehen. Wird die Aufbewahrungsgenehmigung der Brennelemente für Ahaus „unbefristet“ erteilt?
Die Aufbewahrungsgenehmigung für alle Inventare im TBLA, somit auch für FRM II-Inventare, ist natürlich an die Betriebsgenehmigung für das Lager gebunden und deshalb nicht unbefristet. Nach AtG ist der Bund in der Pflicht ein Endlager zu errichten, dessen Standort nach Standortauswahlgesetz bis 2031 festgelegt worden sein soll. An diesem Standort soll ein Eingangslager errichtet werden, in dem evtl. notwendige Konditionierungsaufgaben erfüllt werden. Inwieweit FRM II-BE davon betroffen sind, lässt sich vor der Bekanntgabe der Einlagerungsbedingungen für das Endlager nicht beantworten.