Warum muss der Transport- und Lagerbehälter Castor MTR 3 verkehrsrechtlich zugelassen werden?
Die internationale Atomenergiebehörde (IAEA) aktualisiert regelmäßig die Anforderungen an Nuklearbehälter. Im Jahr 2007 gab es eine Neuerung. Aus diesem Grund musste der in der Betriebsgenehmigung des FRM II genannte Behälter (ursprünglich MTR 2 für Material Test Reactor) entsprechend diesen Anforderungen angepasst werden. Das Zulassungsverfahren für den Behälter MTR 3 führt die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, die Begutachtung erfolgt durch die Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung (BAM) und durch das Bundesamt für Kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), dass auch die verkehrsrechtliche Zulassung ausstellt.