Welche Sicherheitsmaßnahmen werden zur Durchführung der Transporte ergriffen?
Das Transportfahrzeug wird entsprechend der Beförderungsgenehmigung von der Firma Daher NT entwickelt. Es wird eine Zugmaschine mit einem angehängten Auflieger sein. Es wird bereits nach der neuen SEWD-Richtlinie („Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter bei der Beförderung von Kernbrennstoffen auf der Straße und der Schiene“) ausgelegt. Details hierzu können aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gemacht werden, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen. Die Innenministerien der jeweiligen Länder (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen) werden bei den Transporten/ Sicherheitsmaßnahmen mit eingebunden.