Wer ist Eigentümer der Brennelemente, wenn sie in Ahaus lagern und wer hat im Zwischenlager die Verantwortung über die Brennelemente?
Eigentümer der Brennelemente ist weiterhin der FRM II. Die Verantwortung für die anforderungsgerechte Lagerung liegt bei der BGZ, dem Betreiber des Zwischenlagers.