Die Funktionsfähigkeit der Brandschutzklappe wurde unmittelbar bei der Überprüfung wiederhergestellt. Die weiteren Brandschutzklappen mit sicherheitstechnischer Bedeutung des FRM II werden nun ebenfalls überprüft.
Der Befund hatte keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Neutronenquelle, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt.
Das Ereignis wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, nach dem Meldekriterium N (Normalmeldung) mitgeteilt und in die unterste Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.