Schutz von Personen
Zum Schutz des Personal am FRM II gehören neben der jährlichen Unterweisung, die Ermittlung der Körperdosis, die Inkorporationsüberwachung, die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung sowie die Kontaminationsüberwachung durch die Mitarbeitenden des Strahlenschutzes.
Unterweisung
Alle Personen die einen Kontrollbereich betreten, müssen vor Zutritt über mögliche Gefahren (bspw. Kontamination der Kleidung oder der Haut, Inkorporation) und die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (bspw. Schutzkleidung sowie Verbot der Nahrungsaufnahme) unterwiesen werden. Die Unterweisung ist einmal jährlich zu wiederholen.
Ziel der Strahlenschutzanweisung ist es, durch entsprechende Maßnahmen jede Strahlenexposition oder Kontamination auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.
Ermittlung der Körperdosis
Für alle im Kontrollbereich tätig werdende Personen ist die Körperdosis zu ermitteln. Dies geschieht zum einen durch ein elektronisches, direkt ablesbares Personendosimeter, welches am Körper getragen wird. Es warnt den Träger aktiv vor erhöhten Strahlenfeldern durch ein akustisches Signal.
Zusätzlich für beruflich strahlenexponierte Personen (bspw. Mitarbeitende des FRM II) ist die Körperdosis mittels eines amtlichen Personendosimeters zu ermitteln. Da am FRM II sowohl Gamma- als auch Neutronenstrahlung vorhanden ist, wird die amtliche Dosis anhand von sogenannten Albedo-Dosimetern erfasst. Diese werden monatlich von einer amtlichen Auswertestelle ausgewertet.
Inkorporationsüberwachung
Die Aufnahme von radioaktiven Stoffen in den Körper wird Inkorporation genannt und setzt sich aus der Ingestion (Nahrungsaufnahme) und der Inhalation (Aufnahme über die Atmung) zusammen. Mitarbeitende die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen, wird daher zur Ermittlung der Strahlenbelastung zusätzlich eine Ganzkörpermessung oder Ausscheidungsanalyse durchgeführt.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Mitarbeitende des FRM II werden als beruflich strahlenexponierte Person, der Kategorie A, geführt und müssen daher einmal jährlich von einem ermächtigten Arzt untersucht werden. Die Untersuchung stellt sicher, dass keine gesundheitlichen Bedenken für einen Umgang mit radioaktiven Stoffen bestehen.
Kontaminationsüberwachung
Die Arbeitsbereiche werden arbeitstäglich durch den Strahlenschutz auf Kontamination überprüft. Zusätzlich müssen alle Materialien, Gegenstände und Personen vor dem Verlassen der Kontrollbereiche auf Kontamination geprüft werden.
Kontaminationsmessgeräte dienen zur Feststellung von alpha-, beta- oder gammastrahlenden radioaktiven Substanzen auf Oberflächen jeglicher Art.
Zur Kontaminationskontrolle von Personen kommen am FRM II Hand-Fuß-Monitore und Ganzkörper-Kontaminationsmonitore zum Einsatz. Die am FRM II eingesetzten Ganzkörpermonitore verfügen außerdem über ein Kleinteilefach, in dem kleine Gebrauchsgegenstände (z.B. Kugelschreiber, Ausweis, Dosimeter) auf Kontamination überprüft werden. Des Weiteren verfügen sie über einen zusätzlichen Detektor zur Ermittlung einer möglichen Inkorporation.