Schutz von Personen
Zur Überwachung des Personal am FRM II gehören neben der Strahlenschutz-Unterweisung, die Ausstattung mit persönlichen Dosimetern, die betriebsärztliche Untersuchung und die Inkorporationsüberwachung der Mitarbeitenden des FRM II.
Jährliche Unterweisung
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen besteht für Mitarbeitende die Möglichkeit einer Strahlenexposition durch äußere Strahlenquellen oder durch Inkorporation radioaktiver Stoffe. Auch eine Kontamination der Haut, der Kleidung oder von Arbeitsgegenständen kann eine äußere oder innere Strahlenexposition zur Folge haben. Ziel der Strahlenschutzanweisung ist es, durch entsprechende Maßnahmen jede Strahlenexposition oder Kontamination auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.
Alle Personen, die in Strahlenschutzbereichen tätig werden, haben diese Strahlenschutzanweisung einzuhalten und die Anordnungen des Strahlenschutzbeauftragten zu befolgen. Diese Anweisung ist auch von Gastwissenschaftlern und Fremdpersonal zu beachten.
Elektronisches und amtliches Dosimeter
Unerlässlich für das Betreten der Strahlenschutz-Kontrollbereiche ist ein amtliches Personendosimeter. Mitarbeitende erhalten - sofern sie die nötigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen - das sog. Albedoneutronen-Dosimeter vom Strahlenschutz. Dieses Personendosimeter wird monatlich von einer amtlichen Auswertestelle ausgewertet.
Zusätzlich zu diesem amtlichen Dosimeter wird noch ein elektronisches, direkt ablesbares Personendosimeter am Körper getragen. Dieses muss mit der persönlichen Mitarbeiterkarte aktiviert werden. Es warnt den Träger aktiv vor erhöhter Strahlenbelastung durch ein akustisches Signal.
Vorsorge: Betriebsärztliche Untersuchung
Jede beruflich strahlenexponierte Person, die im Rahmen der oben genannten Genehmigung tätig werden soll, muss vor Beginn der Tätigkeit von einem ermächtigten Arzt untersucht worden sein. Diese Untersuchung ist bei Personen der Kategorie A jährlich zu wiederholen. Es dürfen keine gesundheitlichen Bedenken für einen Umgang mit radioaktiven Stoffen bestehen. Ausgenommen sind diejenigen Personen, die ein Praktikum im Rahmen des Studiums absolvieren und die aufgrund der geplanten Tätigkeit in Kategorie B eingeordnet werden können. In diesem Fall ist durch den Betreuer sicherzustellen, dass der Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen Kategorie B nicht erreicht werden kann.
Inkorporationsüberwachung
- (Personen mit direktem Umgang mit Radioaktivität)
- Dosisleistungsmessgerät (Anlage)
- Wischtest (Anlage)
Hand-Fuß-Monitore und Ganzkörper-Kontaminationsmonitore
Kontaminationsmessgeräte dienen zur Feststellung von alpha-, beta- oder gammastrahlenden radioaktiven Substanzen auf Oberflächen jeglicher Art.
Messgerät zur Ermittlung der Personenkontamination (Oberflächenkontamination); der Ganzkörpermonitor verfügt in der Regel über eine Anordnung von Großflächen-Durchflusszählrohren, welche nahezu die gesamte Körperoberfläche der zu messenden
Person abdecken. Durch geeignete geometrische Anordnung wird erreicht, dass die Person sehr dicht an den Detektoroberflächen positioniert ist. Dies wird bei den sog. Two-Step-Monitoren dadurch unterstützt, dass die Messung in zwei Abschnitten erfolgt, in denen jeweils eine Körperhälfte optimal gemessen wird. Die Kopfsonde ist beweglich und wird bis dicht über den Kopf gefahren. Die am FRM II eingesetzen Ganzkörpermonitore verfügen außerdem über Kleinteilfächer, in denen kleine Gebrauchsgegenstände (z.B. Kugelschreiber, Ausweis, Dosimeter) auf Kontamination überprüft werden. Dies erfolgt optimal durch eine kombinierte Beta- und Gammamessung. Eine zusätzliche Inkorporationskontrolle wird in der Praxis manchmal dadurch erreicht, dass hinter den Großflächen-Durchflusszählern im Brustbereich ein Gammaempfindlicher Detektor (z.B. NaI(Tl)-Detektor) angeordnet wird.