Sicherheitssysteme
Der FRM II unterliegt höchsten Sicherheitsanforderungen. Diese umfassen Maßnahmen zur Kernauslegung und -kühlung, zur Standsicherheit von Gebäuden und sicherheitstechnisch bedeutsamen Einrichtungen unter allen zu unterstellenden Bedingungen, zur Überwachung von Emissionen und nicht zuletzt zur Kontrolle des Zugangs von Personen und Material. Zum Sicherheitskonzept gehört auch ein mit der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Aus- und Weiterbildungsprogramm für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der explizite Fachkundenachweis für Personal, das besondere Verantwortung für den nuklearen Betrieb trägt.
Auslegung gegen Erdbeben, Flugzeugabsturz und Hochwasser
Die nach dem deutschen und internationalen Regeln geforderten Anforderungen werden vom FRM II ausnahmslos mit großem Abstand eingehalten. Beispielhaft seien die Auslegung
- gegen ein unterstelltes zehntausendjähriges Hochwasser,
- gegen Erdbeben
- oder auch den Absturz eines schnell fliegenden Militärflugzeugs oder eines großen Passagierflugzeugs genannt.
Prüfungen unter Aufsicht
Dieser hohe Standard wurde dem FRM II wiederholt von nationalen und internationalen Fachleuten bestätigt. Gutachter der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde begleiten alle sicherheitstechnisch relevanten Maßnahmen direkt vor Ort und überzeugen sich auch sonst, in nahezu täglichen stattfindenden Begehungen und Prüfungen, vom spezifikationsgerechten Zustand des FRM II.
Darüber hinaus nimmt der FRM II an verschiedenen Gremien zum Erfahrungsaustausch zwischen Betreibern und Begutachtern kerntechnischer Einrichtungen teil und ist daher, auch aufgrund dieser Erfahrungen, in der Lage, weitere Verbesserungen stets angemessen zu berücksichtigen.