Häufig gestellte Fragen
zur Sicherheit des FRM II
Warum die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz sicher ist, wird hier in Fragen und Antworten erklärt.
Das Kühlsystem besteht aus einem geschlossenen Primärkreis und einem ebenfalls geschlossenen Sekundärkreis, beide innerhalb des Reaktorgebäudes. Der Tertiärkreis führt die Wärme über einen kleinen Kühlturm durch Verdunstung ab. Der Primärkühlkreis und das Wasserecken bilden eine konstruktive Einheit. Sie sind vom Rest des Gebäudes durch eine ca. 10 cm breite Fuge getrennt. Erschütterungen die von außen auf das Gebäude wirken, werden also nicht auf den Primärkreislauf übertragen. Beim Abschalten der Neutronenquelle schalten sich mit dreifacher Redundanz Nachkühlpumpen ein, die von einem dreifach vorhandenen Satz an Batterien betrieben werden und für die ersten drei Stunden nach Abschalten die Restwärme abführen. Anschließend übernimmt Naturkonvektion innerhalb des Primärkreislaufes die Kühlung. Es wird aber auch bei Ausfall jeder Nachkühlung die Restwärme komplett über Naturkonvektion vom Beckenwasser aufgenommen.
Zusätzlich stehen zwei unabhängige und redundant ausgelegte Notstromdiesel zur Verfügung, um elektrische Energie für die Kühlpumpen zu liefern.
Nein, denn
- die im abgeschalteten Brennelement enthaltene Restwärme reicht nicht um das Beckenwasser zu verdampfen und
- Primärkreislauf und Wasserbecken sind so konstruiert, dass das Brennelement stets vollständig mit Wasser bedeckt ist.
Selbst ein hypothetischer Bruch des Primärkreislaufs kann das Beckenwasser nicht aushebeln, da alle Rohrleitungen oberhalb des Brennelements ansetzen. Ferner sind Primärkühlkreislauf und Becken schwingungsmäßig vom Rest des Gebäudes isoliert.
Die Kühlkreisläufe sind geschlossen, die Verdunstungsverluste im Tertiärkreis werden durch Wasser aus einem eigenen Brunnen ausgeglichen. Die Isar oder der Mühlbach werden nicht zu Kühlzwecken verwendet.
Die Brennelemente am FRM II müssen nach Benutzung für mindestens 6,5 Jahre im Abklingbecken aufbewahrt werden. Erst anschließend werden sie in ein Zwischenlager transportiert. Pro Reaktorzyklus fällt ein Brennelement an. Im Jahr hat der FRM II durchschnittlich vier Reaktorzyklen. Das Abklingbecken ist mit Wasser gefüllt und über ein Trenntor mit dem Reaktorbecken verbunden. Die Brennelemente sind also auch permanent von 700 Kubikmetern Wasser umgeben. Wenn ein Brennelement nach einem Zyklus frisch entladen wird, beträgt die Wärmeleistung im Abklingbecken maximal 90 Kilowatt. Zum Vergleich: In Kernkraftwerk Fukushima I befanden sich bis zu 1300 Brennelemente in einem Abklingbecken mit 1400 Kubikmetern Wasser bei einer Wärmeleistung von bis zu 2000 Kilowatt.
Garching liegt zentral im Inneren des Bayerischen Molassebeckens, das als äußerst erdbebenarm bezeichnet werden kann. In der seismographischen Region Bayerische Molasse sind aus den vergangenen Jahrhunderten insgesamt sechs tektonische Erdbeben berichtet. Das stärkste mit der Intensität VI auf der MSK-Skala (Skala bezogen auf die Energiefreisetzung nach Medvedev-Sponheuer-Karnik, 1964) ereignete sich am 9.10.1935 bei St. Martin in Österreich, 135 km östlich von Garching. Auf Grund der Entfernung löste dieses und alle anderen Erdbeben nur sehr schwache Bodenbewegungen in Garching aus mit III – IV (3,5) auf der MSK-Skala.
Das Bemessungserdbeben für den Standort hat eine Intensität auf der MSK-Skala von 6,5. Das heißt aber nicht, dass das Gebäude bei stärkeren Erdbeben einstürzen würde. Lokal auf Garching bezogen kann dies mit einem Ausschlag auf der Richterskala von 5,0 – 6,3 verglichen werden.
Zunächst einmal die puren Zahlen: 20 Megawatt (MW) thermischer Leistung des FRM II stehen bis zu 3000 MW Leistung manchmal mehreren Blöcken eines Kernkraftwerks gegenüber. Die geringe thermische Leistung geht einher mit einer niedrigen Betriebstemperatur von maximal 51 °C am FRM II, während sie etwa bei einem Siedewasserreaktor bei ca. 250 °C bei Drücken über 70 bar liegt. Entsprechend geringer ist auch die Restwärme des einzigen Brennelements des FRM II bei abgeschaltetem Reaktor. Eingebettet ist das Brennelement der Neutronenquelle in ein Wasserbecken, das 700 Kubikmeter Wasser fasst und nicht unter Druck steht. Allein dieses Wasser reicht bei Ausfall aller Kühlsysteme zum Wegkühlen der gesamten Restwärme des Brennelementes aus und erwärmt sich dabei auf maximal 80 °C, das heißt es verdampft nicht. Ohne jede weitere Einwirkung von außen garantieren also Naturgesetze stets das Abführen der gesamten Restwärme des FRM II Brennelements.
Die Wandstärke inklusive Dach des Reaktorgebäudes beträgt 1,8 m. Sie besteht aus besonders stark armiertem Stahlbeton.
Die Reaktoraußenwand ist für den schlimmsten möglichen Aufprall ausgelegt, nämlich dem Aufprall einer schnell fliegenden Militärmaschine. Dies deckt den Aufprall einer großen Passagiermaschine wie die Boing 747 oder auch den Airbus A380 ab. Hierbei bleibt die äußere Wand in ihrer Schutzfunktion nach innen erhalten, es entstehen keine durchgehenden Risse, die Erschütterungen von außen erreichen wegen der baulichen Abtrennung nicht den Primärkreislauf mit Becken. Belüftungen sind derart ausgelegt, dass ein Kerosinbrand nicht nach innen dringen kann. Das ist - wie im übrigen das gesamte Sicherheitskonzept - in der Genehmigung des FRM II durch die Reaktorsicherheitskommission und Strahlenschutzkommission geprüft worden.
Ja, sogar gegen das 10.000-jährige Hochwasser der Isar. Auch gegen drückendes Wasser von unten ist das Gebäude abgedichtet.
Ziel ist es, bei möglichst kleiner thermischer Leistung einen möglichst hohen Neutronenfluss für die wissenschaftlichen Experimente bereitzustellen. Das ist mit einem sehr kompakten Brennelement mit HEU am besten möglich. Nicht zuletzt mindert eine möglichst geringe Nennleistung auch die nach Abschaltung abzuführende Nachwärme und damit die Anforderungen an das Kühlsystem. Beim FRM II reicht (siehe Was unterscheidet die Forschungs-Neutronenquelle von einem Kernkraftwerk?) dabei die passive Kühlung durch das Beckenwasser.
Gleichzeitig laufen am FRM II in einer internationalen Zusammenarbeit Arbeiten, einen neuen und hochdichten Brennstoff zu entwickeln, der auch bei niedrigerer Anreicherung ein gleich kompaktes Brennelement mit nur 20MW Leistung und vergleichbaren Neutronenfluss erlauben soll.
Weitere Informationen: Fragen und Antworten zur Umrüstung von HEU auf MEU.
Die Aufsichtsbehörde der Forschungs-Neutronenquelle ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Sie überprüft ständig den Zustand der Anlagen im Reaktor und jede technische Änderung am FRM II muss von ihr autorisiert sein. Zur Beaufsichtigung zieht die Behörde unabhängige Fachgutachter zu Rate. Bereits wenige Tage nach dem Reaktorunfall in Fukushima hat die Aufsichtsbehörde auch am FRM II mit Sonderprüfungen begonnen.
Selbst bei dem schlimmsten denkbaren Unfall am FRM II bleibt die Radioaktivität sicher im Gebäude eingeschlossen. Es ist Genehmigungsvoraussetzung, dass selbst der schlimmste denkbare Unfall nicht zur Evakuierungen außerhalb des Geländezaunes führen kann. Trotzdem gibt es einen Katastrophenschutzplan des Landkreises München (siehe Broschüre "Rundherum sicher"), um den seit den Zeiten des Atom-Ei bestehenden Alarm- und Einsatzplan fortzuführen und pro-aktiv zu handeln.
Die Reaktorsicherheitskommisssion und die Strahlenschutzkommission kommen in ihrem Gutachten zum Sicherheitskonzept des FRM II zum Ergebnis, dass selbst bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen „keine Evakuierung erforderlich“ sei. Als Gründe werden das geringe Aktivitätsinventar und das hohe Rückhaltevermögen des Reaktorbeckens angegeben.
Das ist eine völlig abwegige Idee, die weder sinnvoll ist noch praktisch mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden kann. Mit dem bestehenden Zwischenlager in Ahaus gibt es ein geeignetes Lager in dem u.a. auch schon baugleiche Behälter aus einem anderen deutschen Forschungsreaktor lagern. Das Zwischenlager Ahaus ist bereits vor der Errichtung des FRM II als Lagerort für die Brennelemente betrachtet und hierfür in der Genehmigung des FRM II benannt worden. Daher wurde hierfür bereits zu dieser Zeit eine Lagergenehmigung beantragt und das Verfahren wird durch den Betreiber des Lagers derzeit aktiv betrieben. Die Brennelemente selbst werden nach einer längeren Abklingzeit in einem speziell dafür entwickelten und zugelassenen Transport- und Lagerbehälter sicher nach Ahaus transportiert und dort unter Einhaltung aller Sicherheits- und Sicherungsanforderungen gelagert, bis es in Deutschland ein Bundesendlager gibt.
Es ist der Zweck der Neutronenquelle ihre einzigartigen Forschungsmöglichkeiten einem breiten internationalen Nutzerkreis zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch, dass Gastwissenschaftler für ihre Experimente Zugang zum FRM II erhalten. Gleichzeitig sind mit dem Betrieb eines Forschungsreaktors umfangreiche Sicherungsanforderungen verbunden. Wir haben in der Anlage z.B. eine strikte räumliche Trennung zwischen betrieblichen Bereichen des Reaktors und den Räumen der wissenschaftlichen Nutzung. Ein Gastwissenschaftler hat mit seinem Zugangsausweis trotz der erforderlichen Überprüfung und Personenkontrolle keinen Zutritt zu sensiblen Bereichen. Zusätzlich werden nahezu alle Bereiche kontinuierlich durch Sicherungspersonal überwacht. Dinge, die in die Anlage mitgenommen werden, unterliegen der Kontrolle des Sicherungsdienstes und auch das betriebliche Eigenpersonal muss sich unangekündigten Personenkontrollen unterwerfen.
Beim Thema Terroranschläge ist zunächst zu unterscheiden, ob diese mit dem Ziel erfolgen, Kernbrennstoffe d.h. Brennelemente zu entwenden oder ob durch Zerstörungen in der Anlage radioaktives Material vor Ort freigesetzt werden soll. Der FRM II ist bzgl. der Entwendung in die höchste Sicherungskategorie nach dem deutschen Regelwerk eingestuft und entsprechend umfangreich sind die Sicherungsmaßnahmen, die eine Entwendung von Brennelementen wirksam verhindern. Außerdem wird der Bestand an Kernbrennstoffen monatlich von Inspektoren der EURATOM und der IAEA unabhängig geprüft und verifiziert. Auch gegen Anschläge von außen, die eine Beschädigung des FRM II mit einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen zum Ziel hätten, ist der FRM II wirksam geschützt. Schon alleine die Auslegung des Reaktorgebäudes mit seiner 1,8 Meter dicken Außenwand gegen Flugzeugabstürze bedeutet einen effektiven Schutz gegen Angriffe. Außerdem wurde schon im Genehmigungsverfahren nachgewiesen und durch die Strahlenschutzkommission bestätigt, dass selbst bei einem hypothetischen Kernschaden keine Freisetzungen außerhalb der Anlage resultieren, die z.B. Evakuierungsmaßnahmen in der Umgebung erfordern würden. Im Nachgang zu dem Unfall in Fukushima wurde zusätzlich rechnerisch nachgewiesen, dass selbst bei einem Erdbeben, das zwei Stufen über dem Bemessungserdbeben (MSK 6 ½ ) liegt, die Beckengruppe des FRM II völlig intakt bleibt und das Gebäude auch bei einem solchen – in unserer Gegend eigentlich unvorstellbaren – Erdbeben standsicher ist. Schon alleine das belegt die Robustheit des FRM II gegen Angriffe von außen.