Infos für Fremdfirmen
Bedingungen für den Zugang zu den kontrollierten Bereichen der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II):
Voraussetzungen für Tätigkeiten im Kontrollbereich
Wenn Sie als Mitarbeiter einer Fremdfirma in den Kontrollbereichen des FRM II arbeiten wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Unternehmen benötigt eine behördliche Genehmigung nach § 25 der Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), wenn Ihre Tätigkeit mit einer Strahlendosis von mehr als 1 mSv pro Kalenderjahr verbunden sein könnte.
- Die Genehmigung ist bei der zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde (z.B. für den Firmensitz in Bayern: Landesamt für Umwelt) einzureichen. Für jeden Mitarbeiter ist ein Strahlenpass auszufüllen, der amtlich registriert werden muss.
- Das Unternehmen benötigt eine Abgrenzungsvereinbarung mit der Technischen Universität München. Um eine Abgrenzungsvereinbarung zu erhalten, senden Sie uns bitte Ihre ausgefüllte Genehmigungsurkunde zu.
- Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren vollständig ausgefüllten und nachgewiesenen Strahlenpass sowie ein amtliches Dosimeter (gamma- und neutronenempfindlich). Nach der Strahlenschulung (gültig für 12 Monate) erhalten Sie zusätzlich ein inoffizielles, elektronisches Dosimeter, das Sie selbst ablesen können.
Wenn Sie nicht beruflich mit Strahlung zu tun haben oder Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte an den Strahlenschutz.