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In letzter Instanz bestätigt: FRM II rechtmäßig in Betrieb

Umrüstung, Aktuell, Pressemitteilung | 20.08.2025

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Betriebs der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) bestätigt. Es wies die Beschwerde des Bund Naturschutz gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2024 zurück. Damit ist diese Rechtsfrage letztinstanzlich und final geklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. © Adobe Stock / Drubig-Photo

Die ursprüngliche Klage richtete sich gegen die übergangweise weitere Verwendung von hochangereichertem Uran für den Betrieb des FRM II. Nach jahrelanger Entwicklungsarbeit ist es Forschenden an der TUM gelungen, nachzuweisen, dass der vollständige Umstieg auf niedrig angereichertes Uran 235 mit weniger als 20 Prozent Anreicherung möglich ist. Der FRM II treibt die Umsetzung mit konkreten Tests und Entwicklungsarbeit für den neuen Brennstoff konsequent voran und wird noch in 2025 den Genehmigungsantrag für die Umrüstung einreichen. Bis zur vollständigen Umrüstung darf nun als Konsequenz aus den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts weiter der bisherige Brennstoff verwendet werden. 

„Wichtiges Signal für den FRM II“

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den FRM II als eine der führenden europäischen Einrichtungen für die Forschung mit Neutronen“, sagt Prof. Christian Pfleiderer, Wissenschaftlicher Direktor des FRM II. „Die von uns erzeugten Neutronen sind unverzichtbar – für die Grundlagenforschung ebenso wie für die Industrie, etwa bei der Entwicklung effizienterer Batterien oder besserer Wasserfiltersysteme, und nicht zuletzt für die Medizin, wo sie in der Krebsbehandlung von unschätzbarem Wert sind.“

Kernpunkt des Rechtsstreits war eine Auflage in der Betriebsgenehmigung des FRM II von 2003. Darin ist festgelegt, dass der FRM II auf einen Brennstoff mit maximal 50 Prozent Anreicherung von Uran 235 umgerüstet werden muss, „sobald der neue Brennstoff entwickelt, qualifiziert und industriell verfügbar ist“. Diese Vorgabe wurde durch die Urteile bestätigt.

Derzeit befindet sich der FRM II aufgrund des Austauschs des Zentralkanals, einer wichtigen Komponente im Reaktorbecken, in einer Wartungspause.

Mehr Informationen:

Zur Umrüstung

Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Kontakt: 

Dr. Axel Pichlmaier 

Technischer Direktor

Telefon: 089 / 289-12144

Email: axel.pichlmaier(at)frm2.tum.de 


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