Keine Bedenken gegen Genehmigung für FRM-II - Strahlenschutzkommission des Bundes bestätigt

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Wichtige Hürde zur Inbetriebsetzung genommen.

"Die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) zur dritten Teilgenehmigung (3. TG), die am 14. Dezember verabschiedet wurde und uns jetzt vorliegen, stellen der TU München ein exzellentes Zeugnis aus", sagte Prof. Dr. Wolfgang A. Herrmann, Präsident der Technischen Universität München, am Sonntag. Da auch die Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission (RSK) keinerlei Hindernis für die noch ausstehende 3. TG darstellen, fordere die TUM jetzt die unverzügliche Erteilung der letzten Teilgenehmigung ein. Sobald diese vorliegt, könne mit der nuklearen Inbetriebnahme begonnen werden. "Damit ist der wissenschaftliche Betrieb absehbar, auf den viele Wissenschaftler aus dem In- und Ausland, aber auch Industrie und Medizin schon lange warten", bekräftigte Herrmann. Der FRM-II sei technisch komplett fertiggestellt und stehe für die Inbetriebsetzung seit August bereit.

Übereinstimmend mit der SSK betont der TU-Präsident, daß "keine einschneidenden Maßnahmen zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen, wie z.B. Evakuierung außerhalb des abgeschlossenen Geländes der Anlage", erforderlich seien. Auch hinsichtlich der in den Jahren 2000 und 2001 verschärften Vorschriften im Bereich des Strahlenschutzes seien - so die SSK - die "Anforderungen an den Strahlenschutz in der Umgebung des FRM-II und an den Bevölkerungsschutz im Normalbetrieb und bei Störfällen" erfüllt. Die SSK weiter: "Der anlageninterne Notfallschutz und die Störfallauslegung entsprechen dem Stand von Wissenschaft und Technik."

SSK und RSK sind zwei vom Bundesumweltministerium beauftragte unabhängige Fachkommissionen, die seit September 2000 über den FRM-II beraten haben.