Warum ein neuer Antrag?

Das Landratsamt München erteilte der Technischen Universität München am 22.12.1999 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis. Diese regelt die Bedingungen, unter denen die beiden TUM-Institute, Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) und Radiochemie München (RCM), schwach radioaktives Abwasser, konventionelles Abwasser und Kühlwasser in die Isar einleiten können. Der Bescheid gilt bis Ende 2019.
Da eine Verlängerung nicht möglich ist, beantragt die TUM für die beiden Institute eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, die ab 2020 für eine Laufzeit von 30 Jahren gelten soll. Beim Betrieb des FRM II sowie der Radiochemie fallen ständig konventionelle und schwachradioaktive Abwässer an. Nach Überprüfung der Abwasserparameter und bei Einhaltung der Grenzwerte werden die Abwässer über einen gemeinsamen Kanal und ein Einleitungsbauwerk bei Isar-Kilometer 130,300 eingeleitet.