Während des planmäßigen Abfahrvorgangs des 9. Zyklus am 18.12.2006 wurde in der Endphase bei geringer Reaktorleistung auf Grund von Differenzen der Signale diversitärer Messkanäle zur Bestimmung der Reaktorleistung eine Reaktorschnellabschaltung ausgelöst. Die automatische Abschaltung wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde nach dem Meldekriterium N 2.5.7, Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES gemeldet und hatte keine sicherheitstechnische oder radiologische Bedeutung.
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Auslösen einer Reaktorschnellabschaltung in der Endphase des Abfahrvorgangs
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