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Newsartikel

Grenzwerte eingehalten

C-14 | 29.01.2013

Auswertungen bestätigen, dass im abgelaufenen Jahr 2012 der Jahresgrenzwert für die Abgabe des Kohlenstoff-Isotops C-14 eingehalten wurde.

Der Jahresgrenzwert für die Abgabe des radioaktiven Kohlenstoff-Isotops 14C an die Abluft ist 2012 von der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) wie auch in den Jahren zuvor eingehalten worden. Dies zeigen die Routine-Auswertungen des betriebschemischen Labors des FRM II sowie des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). Der Forschungsreaktor war im November 2012 vorsorglich heruntergefahren worden, weil die Abgabe von 14C über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre lag. Als Ursache wurde ein Trocknungsverfahren bestimmter Filter festgestellt, das nun vorsorglich geändert werden soll. Nach dieser Klärung wurde die Neutronenquelle im Dezember wieder angefahren. Nach der Strahlenschutzverordnung dürften Personen auch mit der fünffachen Menge des Jahresgrenzwertes des FRM II in Kontakt kommen.

14C ist ein radioaktives Isotop des Kohlenstoffs. Es entsteht in der Atmosphäre durch Höhenstrahlung und ist kontinuierlich in der Umwelt vorhanden. An Reaktoren entsteht 14C unter anderem durch eine Kernreaktion der Neutronen mit dem Sauerstoffisotop 17O.

In Kohlendioxid (CO2) gebunden gelangt 14C in der Forschungs-Neutronenquelle bei einem Trocknungsverfahren in die Abluft: Die Flüssigkeit des sogenannten Moderatortanks, in dem sich der Reaktorkern mit dem Brennelement befindet, wird mit Harzen (Ionenaustauscher) permanent rein gehalten. Haben die Harze ihre Filterkapazität ausgeschöpft, werden sie ausgetauscht. Vor der Entsorgung müssen sie getrocknet werden. Dabei geben sie 14C ab. Im Jahr 2012 wurden die Harze einmal häufiger getrocknet. Deshalb wurde auf das Jahr gerechnet mehr 14C abgegeben.

Die Auswertungen des FRM II und die Routine-Kontrolle durch das Bundesamt für Strahlenschutz bestätigen nun, dass dabei der Grenzwert eingehalten wurde. Insgesamt wurden 1,9 x 1010 Becquerel des 14C abgegeben, das sind 95 Prozent des in der Betriebsgenehmigung festgesetzten Jahresgrenzwerts von 2,0 x 1010 Becquerel. Diese Menge ist radiologisch völlig unbedenklich. Nach der Strahlenschutzverordnung dürfen Privatpersonen ohne Auflagen und ohne Strahlenschutz-Maßnahmen mit dem Fünffachen der Menge an 14C umgehen, die der FRM II jährlich maximal abgeben darf.

Während die Neutronenquelle zwischen 9. November und 6. Dezember 2012 vorsorglich abgeschaltet war, konnte die genannte Ursache geklärt werden. Künftig soll beim Trocknungsprozess der Harze vorsorglich das CO2 – und damit das darin gebundene 14C – mit einer sogenannten chemischen Auswaschung entzogen und dann entsorgt werden.

Kontakt:
Prof. Dr. Winfried Petry
Technische Universität MünchenWissenschaftlicher Direktor
Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II)
Tel. 089 289 12141


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