Nach einjähriger Begutachtung durch die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eingesetzten Fachkommissionen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der Strahlenschutzkommission (SSK) erhielt der FRM-II das Prädikat, bei Erfüllung der ausgesprochenen Empfehlungen dem Stand von Wissenschaft und Technik zu entsprechen (RSK). Die SSK kam außerdem zu dem Ergebnis, dass bei Beachtung der gegebenen Hinweise keine sicherheitstechnischen bzw. radiologischen Bedenken bestehen. Probleme wie Entsorgung, Strahlenschutz, Betriebsreglement und Brennelementqualifikation wurden generell als hinreichend gelöst angesehen.
Das BMU hat jedoch in seiner Stellungnahme vom 30. Januar 2002 die Empfehlungen von RSK und SSK in wesentlichen Punkten verschärft. Eine neuerliche Verzögerung der Inbetriebnahme war somit vorprogrammiert. Von Seiten des FRM-II wird alles getan, um auch diese neuen Forderungen des BMU zu erfüllen. Doch ist dies wirklich das Ende der Genehmigungsspirale?
Vom BMU wurden neue, in den Beratungen von RSK und SSK nicht behandelte Probleme aufgeworfen und die Forderungen von Dauereinwendern über die Beschlüsse der vom BMU selbst ausgesuchten und bestellten RSK und SSK gestellt. Die Entsorgungsproblematik wird nun neu aufgerollt, die HEU/MEU-Vereinbarung ins Genehmigungsverfahren mit einbezogen und die Sicherheit gegen Flugzeugabsturz des FRM-II - für den weltweit einzigen gegen Flugzeugabsturz gesicherten Forschungsreaktor - nochmals thematisiert. Außerdem werden von Seiten des BMU zahlreiche für den Betrieb und die Nutzung des FRM-II hinderliche Regeln gefordert.
Die für die 3.Teilgenehmigung geforderten Berichte werden nun vom BMU erneut geprüft; durch weitere Begutachtungsschleifen wird das Verfahren möglicherweise weiter verzögert. Mit dieser Ungewissheit können wir uns nicht abfinden! Die Mitarbeiter des Forschungsprojekts FRM-II brauchen einen zeitlichen Horizont für die Inbetriebnahme der Neutronenquelle, um diese zukunftsweisende Forschungseinrichtung gestalten zu können.