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Newsartikel

Zwischenlager Ahaus: Aufbewahrung von Brennelementen aus Garchinger Forschungsreaktor genehmigt

BE-Transporte, Aktuell, Pressemitteilung | 25.08.2025

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, bis zu 21 CASTOR-Behälter mit Brennelementen des Forschungsreaktors München II (FRM II) im Zwischenlager Ahaus aufzubewahren. Bevor erste Transporte nach Ahaus stattfinden können, sind noch weitere Schritte erforderlich – ein Termin steht daher noch nicht fest.

Das Zwischenlager in Ahaus
Das Zwischenlager Ahaus im westlichen Münsterland dient der Aufbewahrung von ausgedienten Brennelementen aus Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren sowie von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. © BGZ/C. Mick

„Die erteilte Genehmigung bescheinigt uns, dass wir die Behälter sicher aufbewahren können und der Schutz von Mensch und Umwelt jederzeit gewährleistet ist“, erläutert Stefan Weber, Leiter der Abteilung Genehmigungen der BGZ, Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH. Die BGZ habe umfassende Nachweise zur Schadensvorsorge vorgelegt, die das BASE und unabhängige Sachverständige nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik geprüft haben. „Der positive Ausgang der Prüfung zeigt, dass die Aufbewahrung der Brennelemente im Zwischenlager Ahaus die hohen Anforderungen des deutschen Atomgesetzes erfüllt“, so Weber.

„Mit der Einlagerung der Brennelemente aus dem FRM II kommen wir unseren vertraglichen Verpflichtungen nach“, erläutert Dr. David Knollmann, Pressesprecher für die Nordwest-Zwischenlager der BGZ
. Die Aufbewahrung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren im Zwischenlager Ahaus ist das Ergebnis langjährig bestehender Vereinbarungen. Dem hat die Stadt Ahaus bereits im Jahr 1993 zugestimmt. Auf dieser Basis hatte die damalige Betreiberin des Zwischenlagers im Jahr 2000 Verträge mit den Betreibern der deutschen Forschungsreaktoren geschlossen.

Blick in das Zwischenlager Ahaus mit Castor-Behältern.
Mit den ausgedienten Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf lagern bereits seit 2005 hochradioaktive Abfälle aus deutscher Forschung im Zwischenlager Ahaus. © BGZ / C. Mick

Zeitgleich zur Aufbewahrungsgenehmigung hat das BASE auch eine Genehmigung für den Transport von zunächst zwei CASTOR-Behältern von Garching nach Ahaus erteilt. Diese hatte ein Logistikunternehmen im Auftrag des FRM II beantragt. Vor Beginn der Transporte müssen die Atomaufsichten der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie die beteiligten Polizeibehörden grünes Licht geben. Schließlich können gegen die Genehmigungen Rechtsmittel eingelegt werden, die grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung hätten. Das heißt, dass eine Aufbewahrung der CASTOR-Behälter aufgrund laufender juristischer Verfahren zunächst nicht möglich wäre.

Quelle: Pressemitteilung der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

 

Gemeinsame Broschüre der BGZ und des FRM II mit Informationen zur Entsorgung der FRM II-Brennelemente.

Mehr Informationen:

Pressemitteilung des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Die Forschungs-Neutronenquelle Heinz-Maier Leibnitz (FRM II) informiert hier zu den Transporten: www.frm2.tum.de/transporte

Das Zwischenlager Ahaus ist für die Aufbewahrung der Brennelemente aus den Forschungsreaktoren in Garching bei München, Berlin und Mainz vorgesehen. Seit 2005 lagern dort bereits 18 CASTOR-Behälter mit Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf. Auf einer Projektwebsite informiert die BGZ über die Aufbewahrung von Forschungsreaktor-Brennelementen in Ahaus.

Die BGZ wird vor dem ersten Transport zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einladen. Darüber hinaus hat sie zu diesem Thema seit Jahren umfangreich und dialogorientiert kommuniziert. Gemeinsam haben BGZ und FRM II eine Broschüre zum Entsorgungsweg der Forschungsreaktor-Brennelemente veröffentlicht. Darin informieren sie unter anderem über die Verwendung der Brennelemente im FRM II, ihren Transport nach Ahaus sowie deren spätere Endlagerung.


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