Die Funktionsfähigkeit der Brandschutzklappen wurde unmittelbar bei der Überprüfung wiederhergestellt. Auch alle weiteren Brandschutzklappen des FRM II werden nun so schnell wie möglich überprüft.
Der Befund hatte keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Neutronenquelle, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt.
Das Ereignis wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, nach dem Meldekriterium N (Normalmeldung) mitgeteilt und in die unterste Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.