Der Vorfall ist laut Regularien ein meldepflichtiges Ereignis.
Am Sonntag, 10. Mai, wurde gegen 7 Uhr die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) nach 60 Tagen Leistungsbetrieb im 19. Zyklus planmäßig abgeschaltet. Zur Nachkühlung des Brennelementes wurden wie üblich die vier Primärhauptpumpen für mehr als drei Stunden nach der Abschaltung weiterbetrieben. Beim Abschalten der Primärhauptpumpen um 10.16 Uhr stellte die Schichtmannschaft fest, dass die Signalisierung der Stellung einer Rückschlagklappe nicht eindeutig war. Die zur Sicherheit vorhandenen vier Rückschlagventile stellten die Kühlung des Brennelementes mit Hilfe der Pumpen zur Nachwärmeabfuhr sicher.
Um die nicht eindeutige Signalisierung der Rückschlagklappe aufzuklären, wurde diese einer Sichtprüfung unterzogen. Hierzu wurde das Brennelement ausgebaut, der Beckenpegel im Reaktorbecken abgesenkt und das Primärkühlsystem entwässert.
Die Inspektion erfolgte am Mittwoch, 13. Mai, gegen 21 Uhr gemeinsam mit der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und dem TÜV. Es stellte sich heraus, dass die Platte der Rückschlagklappe nicht vollständig die Rohrleitung verschlossen hatte.
Mit diesem Befund wurde die Funktion der Klappe als nicht gegeben erkannt und das Ereignis als meldepflichtig betrachtet. Weil durch die funktionsfähigen vier Eckrückschlagventile die Nachkühlung des Brennelementes jederzeit sichergestellt war, bestand keine Gefahr für die Anlage, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt. Da eine von zwei Redundanzen nicht verfügbar war, ist der Befund nach der atomrechtlichen Meldeverordnung in die „Kategorie E" einzustufen. Die Bewertung nach der siebenstufigen internationalen Bewertungsskala (INES) erfolgt nach der Stufe 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).
Im Rahmen der aktuellen Wartungspause wird die Klappe unter Aufsicht von Behörde und Sachverständigen instandgesetzt und die volle Funktionsfähigkeit nachgewiesen.