1) Wurde an der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) im Jahr 2012 der Jahresgrenzwert für die Abgabe von 14C überschritten?
Nein. Der in der Betriebsgenehmigung festgelegte Jahresgrenzwert für die Abgabe von 14C liegt bei 2,0 x 1010 Bq und wurde im Jahr 2012 nicht überschritten. Seit der Inbetriebnahme im Jahr 2004 wurde an der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) kein Jahresabgabewert überschritten.
2) Was ist 14C und wie entsteht es?
14C ist ein radioaktives Isotop des Kohlenstoffs. Es hat eine Halbwertszeit von 5730 Jahren und entsteht in der Atmosphäre kontinuierlich durch Höhenstrahlung. Insbesondere in der Archäologie dient die 14C-Methode zur Altersbestimmung von organischen Materialien.
An Reaktoren entsteht 14C im Routinebetrieb unter anderem durch eine Kernreaktion der Neutronen mit dem Sauerstoffisotop 17O. Dieses Sauerstoffisotop ist nicht radioaktiv und kommt in Wasser mit einer Häufigkeit von 0,048 Prozent vor. Bei der Kernreaktion fängt das Sauerstoffisotop 17O ein weiteres Neutron ein und zerfällt über Emission eines a-Teilchens zu 14C.
3) Sind die von der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) abgegebenen Mengen von 14C radiologisch bedenklich?
Nein. In Deutschland enthält die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umfangreiche Regelungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und legt für jedes radioaktive Isotop fest, mit welchen Mengen ohne eine behördliche Genehmigung umgegangen werden darf. Unterhalb dieser so genannten Freigrenzen ist der Besitz von und der Umgang mit diesen radioaktiven Stoffen genehmigungsfrei und auch Privatpersonen ohne besondere Auflagen gestattet. Die Freigrenze für den Umgang mit 14C liegt bei 1,0 x 1011 Bq.
Der Jahresgrenzwert der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) für die bilanzierte Abgabe von 14C liegt bei 2,0 x 1010 Bq. Jede Privatperson darf also mit einer fünffach höheren Menge an 14C genehmigungsfrei umgehen. Das macht deutlich, dass der Jahresgrenzwert für 14C extrem niedrig festgelegt und die Abgabe einer solchen Menge radiologisch ohne jede Auswirkung ist.
4) Wer ist für die Messung und Kontrolle von Abgabewerten an der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) zuständig?
Alle Abgabewerte werden routinemäßig quartalsweise durch das betriebschemische Labor der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) bestimmt. Die Kontrolle der Eigenüberwachung obliegt ebenfalls routinemäßig dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
5) Warum wurde der Reaktor der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) am 9. November 2012 vorsorglich heruntergefahren?
Die Auswertung der 14C Messungen der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) seit Anfang des Jahres 2012 hatte ergeben, dass der genehmigte Abgabewert bis zum 5.11.2012 zu 95 Prozent ausgeschöpft war. Obwohl es keine Hinweise auf einen direkten Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Reaktors und der erhöhten Abgabe von 14C gibt, wurde daraufhin am 9.11.2012 vorsorglich der 30. Betriebszyklus unterbrochen, um eine detaillierte Ursachenklärung dieser Abgabewerte durchzuführen.
6) Warum wurde der Reaktor der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) am 6. Dezember 2012 wieder in Betrieb genommen?Als Ursache für die in den ersten drei Quartalen 2012 etwas überdurchschnittlichen Abgabewerte von 14C konnte die im Jahr 2012 häufiger erfolgte Trocknung so genannter Ionenaustauscher-Harze identifiziert werden. Diese werden zur Reinigung des Schweren Wassers im Moderatortank eingesetzt. Die Abgabe kann in Zukunft durch eine einfache chemische Auswaschung des CO2 minimiert werden. Nach Klärung des Sachverhalts wurde der unterbrochene 30. Betriebszyklus am 6. Dezember wieder aufgenommen.