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TU München stellt klar: FRM II für Vorfall nicht verantwortlich

17.06.2003


Verschiedentlich haben Presseberichte über zwei undichte Schwerwasserbehälter, die bei der Anlieferung am vergangenen Freitag (13.6.03) in Garching vom Strahlenschutz der Technischen Universität München entdeckt worden sind, den falschen Eindruck erweckt, es handele sich um eine Panne, die vom Forschungsreaktor FRM II zu verantworten sei.

Die TU München legt daher größten Wert auf folgende Klarstellung:

Der Vorfall liegt nicht in der Verantwortung des FRM II. Im Gegenteil: Eingangskontrollen des Strahlenschutzes des FRM II hatten bei der Anlieferung von insgesamt 53 Behältern mit Schwerwasser an zwei Behältern geringfügige Undichtigkeiten festgestellt. Sobald die Ursache für die Undichtigkeit bekannt ist, kann auch die Verantwortlichkeit zwischen Lieferfirma und Spedition geklärt werden.

Wie bereits berichtet, waren im Einfüllbereich der Behälter wenige Tropfen (4-5 Milliliter) ausgetreten. Der Strahlenschutz wies darin leichte Spuren von Tritium nach, das in geringen Mengen in dem schweren Wasser enthalten ist. Die gemessene Aktivität betrug lediglich 2 Megabecquerel. Die Freigrenze für Tritium liegt nach der Strahlenschutzverordnung bei 1000 Megabecquerel, d.h. 500 fach über der gemessenen Aktivität. Hieraus erklärt sich, dass von den wenigen Tropfen keinerlei Gefährdung ausgegangen ist.


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