30.09.2014
Die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) legt als Betreiberin des Zwischenlagers derzeit die entsprechenden Unterlagen beim Bundesamt für Strahlenschutz vor.
Dieser Weg der Entsorgung ist Teil der Betriebsgenehmigung des FRM II. Die Technische Universität München (TUM) als Betreiberin der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) hat deshalb die GNS bereits vor der Inbetriebnahme des FRM II mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Nachdem der Antrag zur verkehrsrechtlichen Zulassung des Transport- und Lagerbehälters kürzlich gestellt wurde, hat die GNS auch das Verfahren zur Erlangung der Aufbewahrungsgenehmigung wieder aufgenommen. Nach derzeitiger Planung sollen die ersten Transporte 2018 stattfinden.
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