Während der aktuell stattfindenden Wartungspause wurde durch die automatische Füllstandsmessung des Leckabsaug- und Sammelsystems des Moderatortanks (JFT) eine geringe Menge Wasser detektiert und auslegungsgemäß automatisch gemeldet. Die daraufhin durchgeführte Sichtkontrolle ergab eine Wassermenge von maximal 1 Tropfen pro drei Minuten. Das Wasser wurde beprobt und als Wasser aus dem Reaktorbecken identifiziert.
Um die Leckage zu orten, beaufschlagten die Mitarbeiter:innen des FRM II das JFT-System mit Helium unter geringem Überdruck. Per Kamerainspektion stellten sie fest, dass Blasen im Zentralkanal im Bereich der Doppelkompensatoren austraten.
Die Analysen haben ergeben, dass ausschließlich die Barriere zwischen Wasser aus dem Reaktorbecken (H2O) und dem JFT-System betroffen ist. Die Barriere zum Moderatortank, der im Betrieb mit schwerem Wasser (D2O) gefüllt ist, hingegen nicht.
Der Zentralkanal befindet sich senkrecht im Moderatortank und trägt das Brennelement. Er trennt den primären Kühlkreislauf (Wasser aus dem Reaktorbecken) vom schweren Wasser im außen angeordneten Moderatortank. Der Doppelkompensator dient dem Ausgleich von betriebsüblichen Vibrationen und thermischen Längenänderungen, also Bewegungen zwischen Zentralkanal und Moderatortank.
Der Raum zwischen beiden Kompensatoren wird kontinuierlich automatisch überwacht, um die Unversehrtheit der Kompensatoren jederzeit nachzuweisen und um ggf., wie nun erfolgt, entsprechend reagieren zu können.
Der Befund hatte keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Neutronenquelle, das Betriebspersonal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt.
Der Zentralkanal soll nun ausgebaut und gegen ein Ersatzteil ausgetauscht werden. Dies war routinemäßig für das Jahr 2024 geplant und wird nun vorgezogen. Im Anschluss an den Einbau des neuen Zentralkanals erfolgen die Inbetriebsetzungsprüfungen. Danach erst wird wieder regulärer Reaktorbetrieb aufgenommen.
Das Ereignis wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, nach dem Meldekriterium N (Normalmeldung) mitgeteilt und in die unterste Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala INES (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.